Lea Pelka & Michaela Pelka

Körperorientierte Psychotherapie

Beschwerderecht

Ich hoffe natürlich, dass die Therapie Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Wenn Sie Fragen, Anmerkungen oder Beschwerden haben, hoffe ich, dass Sie diese direkt mit mir besprechen, damit wir gemeinsam zu einer guten Lösung kommen können. Sollten wir uns nicht einigen können, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich bei der Beschwerdekommission des Berufsverbands VIT, “Vereniging van Integraal Therapeuten“, eine Beschwerde einzureichen.

Eine Beschwerde kann entstehen und es kann vorkommen, dass Sie mit der Behandlung, die Ihnen angeboten wurde, nicht zufrieden sind. Das ist für beide Seiten nicht angenehm, vor allem aber nicht für Sie. Deshalb hat der Berufsverband VIT die Schritte aufgelistet, um mit Ihrer Beschwerde/Unzufriedenheit bestmöglich umzugehen. Besprechen Sie Ihr Problem zunächst selbst mit mir als Ihrer Therapeutin. Unzufriedenheit und Beschwerden entstehen oft durch unglückliche Kommunikation und/oder Behandlung. Direktes und ehrliches Nachfragen zur Klärung hilft, viele Probleme zu lösen. Das Beschwerderecht ist im niederländischen Wkkgz, dem Qualitäts-, Beschwerde- und Streitbeilegungsgesetz, geregelt. Mit dem Wkkgz hat die Regierung für ein zugängliches Beschwerdesystem gesorgt. Das Gesetz sorgt dafür, dass sich die Klienten auf eine gute Betreuung und eine gute, schnelle und zugängliche Bearbeitung von Beschwerden und Streitigkeiten verlassen können. Aufgrund dieses Gesetzes bin ich Mitglied des SCAG-Streitbeilegungsausschusses. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Berufsverbands VIT: https://vit.procurios.site/cliënten/niet-tevreden.